Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Haftung

    Haftung eines "Strohmann"-Geschäftsführers

    | Eine Inhaftungnahme des nominell bestellten Geschäftsführers für die Steuerschulden der GmbH ist auch dann vom FA in Betracht zu ziehen, wenn dieser lediglich als "Strohmann" eingesetzt worden ist (BFH 11.3.04, VII R 52/02, n.v., Abruf-Nr. 041172). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents