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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · GmbH

    Gewinnzuschätzung wg. ungeklärter Vermögenszuwächse beim Geschäftsführer

    Tauchen in der Privatsphäre eines Einzelunternehmers ungeklärte Vermögenszuwächse auf, hat das FA die Möglichkeit, als Herkunftsquelle den Gewerbebetrieb anzunehmen (PStR 03, 80). Zwei FG (FG Köln, 25.7.02, EFG 03, 6; FG Rheinland- Pfalz, 9.4.02, EFG 02, 1145) haben sich mit der Frage befasst, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim GmbH-Geschäftsführer dem Gewinn der Gesellschaft zugerechnet werden können. In beiden Fällen lagen ungeklärte Vermögenszuwächse im Privatvermögen der alleinigen Gesellschafter- Geschäftsführer vor, ohne dass diese erkennbar außerhalb der GmbH geschäftlich aktiv waren.