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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

    Die Steueramnestie - ein erster Überblick

    | Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (StraBEG) ist zum 30.12.03 in Kraft getreten (BGBl I S. 2928, Abruf-Nr. 040004). Das Gesetz orientiert sich weitgehend an dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung (vgl. hierzu Gotzens in PStR 03, 173; ders. in KP 03, 121). Der nach der Einigung im Vermittlungsausschuss verabschiedete Gesetzestext weist allerdings gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf in wesentlichen Punkten Änderungen auf. |

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