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  • · Fachbeitrag · Finanzgericht Hamburg

    Akteneinsicht nach Verfahrensende

    | Das FG Hamburg hat am 2.3.11 (2 K 59/10, Abruf-Nr. 112744 ) entschieden, dass nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens kein Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht besteht, um Regressansprüche gegen den Steuerberater vorzubereiten. Nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens könne das Akteneinsichtsgesuch auch nicht auf außersteuerliche Grundlagen, wie das Datenschutzgesetz oder das (Landes-)Informationsfreiheitsgesetz, gestützt werden. | 

     

    Bereits während des laufenden Verfahrens besteht nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde. In diesem Rahmen hat das Gericht die behördliche Entscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde

    • von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht hat,
    • die Grenzen ihres Ermessens überschritten oder
    • dieses Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise ausgeübt hat.

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 242 | ID 28609800

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