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  • 01.11.2007 | Der aktuelle Fall

    Videothek im Visier

    Die Videothek war auf den Prüfungsgeschäftsplan geraten, weil ein Beamter festgestellt hatte, dass  

    • trotz hoher Anschaffungskosten bei Betriebseröffnung keine Finanzierungskosten verbucht worden waren.
    • die Betriebsinhaberin vor der Selbstständigkeit lediglich geringe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatte,
    • andere Einkünfte, auch solche aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung nicht vorhanden waren und
    • keine Mitteilung der Erbschafts- oder Schenkungsstelle vorlag, die auf den Zufluss eines größeren Geldbetrags hätte schließen lassen.

     

    Drei Jahre nach Existenzgründung wies die Firma immer noch sehr geringe Gewinne aus. Bei Durchsicht des Geschäftskontos fiel dem Prüfer auf, dass immer, wenn ein Wareneinkauf anstand, der entsprechende Betrag kurz zuvor bar eingezahlt worden war. Zur Herkunft des Geldes wollte die Geschäftsinhaberin keine Angaben machen. Ein Branchenvergleich, der Rückschlüsse auf mögliche Umsätze in der Videothek zugelassen hätte, gestaltete sich schwierig, denn eine entsprechende Kalkulation ist von variablen Faktoren wie Wohngegend, Wetterlage und dem Fernsehprogramm abhängig.  

     

    Der Prüfer hatte aber beobachtet, dass alle Kunden, die eine Ware ausleihen wollen, sowie Angaben über die Häufigkeit, Dauer und Entgelt der Entleihe im Computer gespeichert wurden. Seine Frage, ob auch die Buchführung über diesen Computer gesteuert werden könnte, verneinte die Betriebsinhaberin. Das erschien dem Prüfer sonderbar und er erkundigte er sich bei dem Hersteller des Programms, der allerdings eine gegenteilige Auskunft gab. Er informierte die Steufa, die einen Anfangsverdacht als gegeben ansah. 

     

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