Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren

    Erkenntnisse aus Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren

    Aufzeichnungen, die direkt aus einer Telefonüberwachung in einem Strafverfahren resultieren, dürfen nicht im Besteuerungsverfahren verwertet werden. Die Weitergabe von Fernmeldevorgängen verletzt das nach Art. 10 Abs. 1 GG geschützte Fernmeldegeheimnis; denn für diesen Eingriff gibt es keine gesetzliche Grundlage (BFH, Beschluss 26.2.01, VII B (Abruf-Nr. 010538)