01.06.2001 · Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren
Erkenntnisse aus Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren
Aufzeichnungen, die direkt aus einer Telefonüberwachung in einem Strafverfahren resultieren, dürfen nicht im Besteuerungsverfahren verwertet werden. Die Weitergabe von Fernmeldevorgängen verletzt das nach Art. 10 Abs. 1 GG geschützte Fernmeldegeheimnis; denn für diesen Eingriff gibt es keine gesetzliche Grundlage (BFH, Beschluss 26.2.01, VII B (Abruf-Nr. 010538)
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