Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Beschlagnahme

    Rückgabeort für eine beschlagnahmte Sache

    | Nach Beendigung der Beschlagnahme ist der Gegenstand an dem Ort zurückzugeben, an dem er aufzubewahren war. Es besteht keine Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, beschlagnahmte Gegenstände nach Freigabe an einen anderen Ort zu überbringen oder zu übersenden (LG Hamburg 20.2.04, 303 S 16/03, NJW 04, 2455, Rev. eingelegt III ZR 271/04, Abruf-Nr. 042814). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents