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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Beschlagnahme

    Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim steuerlichen Berater

    | Unterlagen, die einem Steuerberater zum Zweck der Buchführung übergeben wurden, unterliegen keinem Beschlagnahmeverbot, wenn sie bereits verbucht wurden und die Steuererklärungen auf Grund dieser Buchungen erstellt werden können. Bei den Unterlagen befindliche Schreiben des Steuerberaters an den Mandanten dürfen nicht beschlagnahmt werden (LG Chemnitz, Beschluss 20.9.00, 4 Qs 8/00, rkr., wistra 00, 476). (Abruf-Nr. 010379) |

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