26.04.2024 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Was haben Robin Hood, Legolas oder Hawkeye gemeinsam? Sie alle sind Helden und meisterhafte Bogenschützen. Sie verkörpern den Archetyp des Kriegers, der sein Ziel anvisiert und systematisch verfolgt. Eigenschaften, die auch in der Therapie von Nutzen sein können. Im therapeutischen Setting können Pfeil und Bogen Patienten helfen, mehr Selbstkontrolle zu erlangen. Zugleich ist Bogenschießen eine effiziente Entspannungstechnik – sei es zur Prävention von Burn-out im betrieblichen Gesundheitsmanagement, sei ...
24.04.2024 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Frage: „Ein Schlaganfallpatient kam nach kurzer Reha in seine Wohnung zurück. Er ist weiterhin bettlägerig. Funktion der Beine und die Rumpfstabilität bessern sich bereits. Für den Patienten wäre es gut, wenn ...
24.04.2024 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Physiotherapieschulen suchen für ihren Fachkundeunterricht kompetente Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit Berufserfahrung (PP 09/2023, Seite 3 ff.). Insbesondere für Teilzeitbeschäftigte in Physiopraxen ...
22.04.2024 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Vertragsärzte sollten manuelle Lymphdrainage (MLD) künftig verordnen können, ohne eine Therapiezeit anzugeben. Bei fehlender Zeitangabe entscheidet der behandelnde Therapeut nach Bedarf. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.04.2024 beschlossen. Die Änderung tritt voraussichtlich am 01.10.2024 in Kraft.
22.04.2024 · Nachricht · Steuern
Eine Betriebsprüfung darf auch dann durchgeführt werden, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird (Finanzgericht [FG] Hessen, Urteil vom 10.05.2023, Az.
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22.04.2024 · Fachbeitrag ·
QM-Refresher
Qualitätsmanagement (QM) kann nur erfolgreich und nachhaltig funktionieren, wenn Sie als Praxisinhaber und Führungskraft dessen Wert und Bedeutung erkennen. Wenn Sie QM als zentrales Thema definieren und dauerhaft die ...
19.04.2024 · Nachricht ·
Digitalisierung
Während Ärzte und Zahnärzte schon seit längerer Zeit verpflichtet sind, an der Telematikinfrastruktur (TI) teilzunehmen, bleibt dies für Physiopraxen weiter freiwillig (PP 06/2023, Seite 6 ff.). Die Erstattung, die Physiotherapeuten für die Teilnahme an der TI erhalten, ist nun neu geregelt worden: Auch für sie gibt es nun eine monatliche Pauschale. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbände rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen (online unter iww.de/s10743 ).