25.11.2024 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
In seinem Urteil vom 22.03.2017 (10 AZR 448/15) beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam bleiben kann, auch wenn für den Arbeitnehmer keine Karenzentschädigung gezahlt wird. Diese Entscheidung – aktuell liegt eine Pressemeldung des BAG vor – ist auch für niedergelassene Zahnärzte von Relevanz, um nachvertragliche Wettbewerbsverbote korrekt zu gestalten.
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25.11.2024 · Nachricht ·
Beihilfe
Seit dem 01.11.2024 sind physiotherapeutische Leistungen im Rahmen einer Blankoverordnung (PP 11/2024, Seite 4 ff.) über die Beihilfe erstattungsfähig. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat ...
22.11.2024 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Bei den Vergütungsverhandlungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie ...
21.11.2024 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Wer eine 400-stündige Fortbildung absolviert, die vollständig oder überwiegend aus Lehrvideos besteht, hat keinen Anspruch auf das sog. Meister-BAföG. Eine Friseurin scheiterte mit ihrer Klage vor Gericht (Verwaltungsgericht [VG] Münster, Urteil vom 29.10.2024, Az. 6 K 2868/22). Das Urteil ist auch für Heilmittelberufe relevant, da auch hier seit dem 01.01.2002 bei bestimmten Fortbildungen das Meister-BAföG zulässig ist.
21.11.2024 · Fachbeitrag ·
Konkurrenzschutz
Ein – nachvertragliches – Wettbewerbsverbot ist in Angestelltenverträgen eine beliebte Konstruktion und soll z. B. das schnelle Einsteigen eines angestellten Therapeuten oder eines fachlichen Leiters nach ...
04.11.2024 · Nachricht ·
Mietrecht
Ein sauberer Eingangsbereich zählt zu den wichtigen Patienten-Kontaktpunkten einer Physiopraxis (PP 03/2020, Seite 11 ff.). Wenn der Betreiber einer Physiopraxis die Praxisräume angemietet hat, ist in den Nebenkosten ...
31.10.2024 · Fachbeitrag ·
Betriebskosten
Ein Mieter muss eine Betriebskostennachforderung nicht zahlen, solange der Vermieter keine Einsicht in die Abrechnungsbelege gewährt. Der Vermieter muss die Belegeinsicht aktiv ermöglichen und an der Terminfindung mitwirken (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 11.07.2024, Az. 49 C 410/23).