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  • · Fachbeitrag · Mietrecht

    Wenn Baumaßnahmen des Vermieters den Praxisbetrieb stören ‒ so können Sie sich wehren

    von RAin Walburga van Hövell, lennmed.de Rechtsanwälte, Bonn | Berlin | Baden-Baden

    | Viele Inhaber von Physiotherapiepraxen haben ihre Praxis in gemieteten Räumen. Plant ein Vermieter Umbaumaßnahmen an seinem Eigentum, so muss dies den Praxisinhaber als Mieter nicht zwangsläufig beeinträchtigen. Ungemütlich im wahrsten Sinne des Wortes wird es allerdings dann, wenn im Zuge der Arbeiten massive Immissionen wie Lärm, Schmutz oder Staub die Nutzung der Praxisräumlichkeiten erheblich beeinträchtigen oder gar ganz zum Erliegen bringen. Die Frage ist dann: Muss das der Praxisinhaber dulden? Und wenn nicht, was kann er dagegen tun? |

    Das müssen Mieter dulden ‒ dafür müssen Vermieter sorgen

    Grundsätzlich steht es einem Hauseigentümer frei, an seinem Eigentum Umbaumaßnahmen durchzuführen. Bleiben diese innerhalb eines erträglichen Rahmens, so muss ein Mieter dies sicherlich auch hinnehmen. Beeinträchtigungen, die die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten stören, kann ein Mieter zunächst als Mietmangel anzeigen und die Miete entsprechend mindern (PP 07/2018, Seite 8). Wenn zu befürchten ist, dass der Praxisbetrieb aufgrund der Baubeeinträchtigungen vollends zu erliegen droht, kommt es darauf an, ob man zur Duldung der Baumaßnahme verpflichtet ist oder nicht:

     

    • Maßnahmen, die zum Erhalt des Gebäudes erforderlich sind oder gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen (z. B. beim Brandschutz) sind zu dulden.