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  • · Fachbeitrag · Verschiebung der HeilM-RL

    IFK: „Es kann nicht sein, dass wir Therapeuten die Leidtragenden sind!“

    | Ursprünglich sollte die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zum 01.10.2020 in Kraft treten ( PP 12/2019, Seite 3 ). Dann der Paukenschlag: Der G-BA verschob Anfang September 2020 das Inkrafttreten der Neufassung auf den 01.01.2021 (PP berichtete online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 46844855 und Abruf-Nr. 46831946) . Begründung: Mehrere Softwarehersteller sahen sich außerstande, die Praxisverwaltungssysteme in Arztpraxen termingerecht an das neue Regelwerk anzupassen. Die Heilmittelverbände sind erbost. Die PP-Redaktion sprach mit Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten ‒ IFK e. V. |

     

    Frage: Frau Repschläger, wie bewerten Sie den Beschluss des G-BA, wonach die geänderte HeilM-RL vom 01.10.2020 auf den 01.01.2021 verschoben wird?

     

    Antwort: Dass die Heilmittel-Richtlinien nun erst später in Kraft treten werden, ist für uns Therapeuten eine wirklich große Enttäuschung. In unseren Praxen führt die Verschiebung zu völligem Unverständnis, was aus unserer Sicht nur nachvollziehbar ist. Es war lange genug bekannt, dass sich die Heilmittel-Richtlinien ändern werden. Nun sind wir Therapeuten die Leidtragenden, weil die geplanten Bürokratieerleichterungen erst deutlich später in Kraft treten können.