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  • 25.03.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Umgekehrte Familienheimfahrt ist steuerlich abzugsfähig

    | Besucht eine Ehefrau ihren auswärtig tätigen Mann am Wochenende, weil dieser die Arbeitsstelle aus dienstlichen Gründen nicht verlassen kann, liegt eine umgekehrte Familienheimfahrt vor. Die Fahrtkosten sind als Werbungskosten nach Reisekostengrundsätzen steuermindernd anzuerkennen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden (Urteil vom 28.8.2013, Az. 12 K 339/10 E). |