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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Kosten für Premium-XING-Mitgliedschaft steuerlich absetzbar?

    | Frage: Ich bin Premium-Mitglied bei XING. Kann ich die Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen? |

     

    Antwort: Es kommt darauf an, wie Sie die Mitgliedschaft nutzen. Entscheidend für die steuerliche Berücksichtigung des Mitgliedsbeitrags, der im Jahr 2015 im Jahres-Abo zwischen 76,20 Euro und 95,40 Euro betragen hat, ist, dass Sie die Business-Plattform ausschließlich beruflich nutzen. Private Aktivitäten stehen dem steuerlichen Abzug dagegen entgegen.

     

    PRAXISHINWEIS | Bei Rückfragen des Finanzamts sollten Sie nachweisen können, warum Sie XING ausschließlich beruflich nutzen. Dafür sprechen z. B.:

     

    • die Mitgliedschaft nur in Gruppen mit beruflichem Charakter,
    • die Suche nach neuen Arbeitgebern, Kunden oder Kooperationspartnern,
    • Kosteneinsparungen durch kostenlose Auskünfte, die Sie im XING-Chat erhalten haben.

     

    Lehnt der Sachbearbeiter im Finanzamt den Abzug ab, fragen Sie ihn, auf welche gesetzliche Fundstelle er sein Tun stützt. Da es diese nicht gibt, wird er möglicherweise einlenken und den Abzug letztendlich doch gewähren.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2016 | Seite 2 | ID 43953204