Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Sind in einer Physiopraxis als GmbH erbrachte Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei?

    | FRAGE: „Ist eine Physiopraxis als GmbH von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn die Leistungen des Physiotherapeuten aufgrund eines Rezepts erbracht werden und somit definitiv Heilbehandlung darstellen? Und, wenn ja, wo ist das geregelt?“ |

     

    Antwort: Für die Abrechnung von Leistung als steuerfreie Heilbehandlungen kommt es nicht auf die Rechtsform, sondern auf die Qualifikation des Leistungserbringers an. Analoges gilt z. B. für ärztliche MVZ-GmbHs.

     

    • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 4.14.7 (Auszug)

    „(1) Werden Leistungen aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker oder aus einer anderen heilberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG erbracht, kommt es für die Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht darauf an, in welcher Rechtsform der Unternehmer die Leistung erbringt (vgl. BFH-Urteile vom 4.3.1998, XI R 53/96, BStBl 2000 II S. 13, und vom 26.9.2007, V R 54/05, BStBl 2008 II S. 262). 2Auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betriebenes Unternehmen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG in Anspruch nehmen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 10.11.1999, 2 BvR 2861/93, BStBl 2000 II S. 160). 3Die Steuerbefreiung hängt im Wesentlichen davon ab, dass es sich um ärztliche oder arztähnliche Leistungen handelt und dass diese von Personen erbracht werden, die die erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise besitzen (vgl. EuGH-Urteil vom 10.9.2002, C-141/00, EuGHE I S. 6833). 4Die Leistungen können auch mithilfe von Arbeitnehmern, die die erforderliche berufliche Qualifikation aufweisen, erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 1.4.2004, V R 54/98, BStBl II S. 681, für eine Stiftung).“

     

    beantwortet von StB Björn Ziegler, LZS Steuerberater, Würzburg, lzs.de

    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 2 | ID 47068385