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  • · Fachbeitrag · Praxisübergabe

    Praxisnachfolge in der Familie steueroptimal gestalten

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Wenn ein Physiotherapeut seine Praxis an ein Familienmitglied übergibt, hat er größeren Gestaltungsspielraum als wenn eine fremde Person die Nachfolge antritt. Optionen sind zum Beispiel eine Schenkung der Praxis, ein deutlich reduzierter Kaufpreis oder eine Übergabe gegen lebenslange Rentenzahlungen. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Schenkung bzw. den Verkauf der Praxis. Auch hier greifen die steuerlichen Begünstigungen bei der Praxisaufgabe (siehe PP 04/2016, Seite 14 ). Mithilfe dieser Begünstigungen können Sie die Praxisnachfolge in der Familie optimieren. |

    Schenkung der Praxis

    Eine Schenkung löst in der Regel keine Steuer aus. Im Einkommensteuergesetz regelt § 6 Abs. 3, dass die Übertragung einer Praxis unter Fortführung der steuerlichen Buchwerte erfolgt. Ihr Kind würde also die steuerlichen Grundlagen Ihrer Praxis einfach fortführen.

     

    PRAXISHINWEIS | Damit die Schenkung der Praxis steuerfrei bleibt, müssen Sie alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen. Bei der Praxis in eigener Immobilie ist das ein Problem, wenn das Haus nicht mit übertragen werden soll. Das Gesetz erlaubt die Buchwertfortführung dann nur, wenn Sie mit Ihrem Kind für eine Übergangszeit von fünf Jahren eine Gemeinschaftspraxis gründen und die Immobilie so weiter im steuerlichen Betriebsvermögen halten (sog. Sonderbetriebsvermögen). Eine geringe Beteiligung an der Gemeinschaftspraxis genügt schon, verbunden mit Mitarbeit in entsprechendem Maße.