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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Corona-Prämie bleibt steuerfrei bis zum 31.03.2022

    | Die Frist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen (PP 12/2020, Seite 8 und 11/2020, Seite 4) wird erneut verlängert ‒ diesmal bis zum 31.03.2022. Das teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) auf ihrer Website mit. |

     

    MERKE | Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen, das seiner Belegschaft schon 1.500 Euro Prämie gezahlt hat, die Prämie zum zweiten Mal zahlen kann, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ weshalb auch immer ‒ bisher keine steuerfreie Prämie oder nur einen Teil davon gezahlt haben: Hat die Prämienzahlung bisher nur 1.000 Euro, betragen, darf das Unternehmen nun noch einmal 500 Euro steuerfrei zahlen.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 2 | ID 47439397