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  • · Betriebsausgaben

    Erheblich gestiegene Spritpreise: Wie Sie tatsächliche Kfz-Kosten absetzen können

    Bild: Halfpoint - stock.adobe.com

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Spritpreise von über zwei Euro pro Liter werfen die berechtigte Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen man anstelle der unauskömmlichen Kilometerpauschalen die tatsächlichen Kilometerkosten steuerlich geltend machen kann. Dies kann der Fall sein, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird oder es einer GmbH gehört. 

    Ordnen Sie Ihr Fahrzeug dem Betriebsvermögen zu

    Sobald das von Ihnen genutzte Fahrzeug nicht Ihrem Privatvermögen, sondern Ihrem Betriebsvermögen zugeordnet ist, können sämtliche durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehenden Kosten, einschließlich der gestiegenen Treibstoffpreise, als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sind Sie als Zahnarzt zudem noch umsatzsteuerpflichtig, ist zusätzlich – unter den Voraussetzungen des § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) – ein Vorsteuerabzug möglich.

     

    Zwar müssen Sie die private Mitbenutzung des Fahrzeugs als eine Ihren Gewinn erhöhende Entnahme versteuern. Jedoch erfolgt die Besteuerung dieser Entnahme in der Regel nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Und weil der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs auch bei gestiegenen Treibstoffkosten unverändert bleibt, ändert sich an der Höhe der privaten Nutzungsentnahme nichts (zum Thema „Privatnutzung“ vgl. den Beitrag unter Abruf-Nr. 50886790).