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  • 09.11.2016 · Fachbeitrag · Arbeitslohn

    FG Münster: Kostenübernahme für Fortbildung kein Arbeitslohn

    | Inhaber von Physiotherapiepraxen, die ihren Angestellten die Teilnahme an Fortbildungen finanzieren, brauchen diese Zahlungen nicht als Arbeitslohn zu versteuern. Das gilt zumindest dann, wenn der Angestellte die Fortbildung im Interesse der Praxis besucht. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster am 09.08.2016 entschieden (Az. 13 K 3218/13 L, Abruf-Nr. 189309 ). |