· Fachbeitrag · Abschreibung
E-Praxis-Pkw: So profitieren Physiotherapeuten von der „Super-AfA“ für E-Fahrzeuge
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Für Unternehmer ist der Gesetzgeber schon im Jahr 2025 tätig geworden, um den Umstieg auf E-Autos voranzutreiben. Dazu hat er im „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Abruf-Nr. 249194; PP 09/2025, Seite 17 ) eine „Super-Abschreibung“ (AfA) beim Kauf neu angeschaffter betrieblich genutzter E-Fahrzeuge eingeführt. Auch Physiopraxen können davon profitieren.
„Super-AfA“ hebelt allgemeingültige AfA-Grundsätze aus
Elektrofahrzeuge müssen Sie grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren abschreiben (§ 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Als Alternative dazu können Sie auch die mit § 7 Abs. 2 EStG neu eingeführte degressive Abschreibung wählen. Beide Abschreibungen werden bei unterjähriger Anschaffung des Fahrzeugs im ersten Jahr nur zeitanteilig gewährt. Zudem können Sie unter den Voraussetzungen des § 7g Abs. 5 EStG zusätzlich Sonderabschreibungen von bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten vornehmen.
Die neue E-Fahrzeuge-AfA in § 7 Abs. 2a EStG
Ab sofort haben Sie aber eine weitere Möglichkeit, um E-Fahrzeuge abzuschreiben. Denn mit § 7 Abs. 2a EStG wurde speziell für E-Fahrzeuge eine neue „Super-AfA“ eingeführt. Wenden Sie diese an, dann beträgt die Abschreibung für das Fahrzeug:
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