08.04.2016 · Fachbeitrag ·
Verordnungen
Ab dem 1. Januar 2017 gelten für Ärzte, die Heilmittelverordnungen ausstellen, neue Spielregeln. Die Richtgrößenprüfung für Heilmittelverordnungen nach § 106 SGB V als Regel-Prüfmethode entfällt. Vielmehr müssen sich die regionalen Vertragspartner (Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen) über die Ausgestaltung der Prüfungen verständigen, allerdings unter Beachtung der Vorgaben auf Bundesebene. Diese Vorgaben haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen Ende 2015 ...
08.04.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaft
Welchen Preis soll ich für meine Therapien nehmen? Welche Preise darf ich überhaupt verlangen? Und was sind meine Patienten bereit, für die Therapien zu bezahlen? Fragen, die sich viele Praxisinhaber stellen.
09.03.2016 · Fachbeitrag ·
Leserservice
Unser Autorenteam aus Rechtsanwälten und Steuerberatern beantwortet Fragen aus Ihrem Berufsalltag. Schreiben Sie uns an pp@iww.de , faxen Sie Ihr Anliegen (02596 922-99) oder nutzen Sie Facebook zur Kontaktaufnahme ( ...
09.03.2016 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „ Müssen Praxen, die die Behandlung mehr als 14 Tage unterbrechen, das Rezept immer noch vom Arzt abstempeln lassen oder darf die Praxis die Änderung mit Begründung selbst bestätigen? Wenn ja, gilt dies für jede Kasse (auch bei BG-Rezepten)? Ab welcher Pause benötigt man den Stempel und die Unterschrift des Arztes?“
09.03.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaft
Als Inhaber einer Heilmittelpraxis können Sie Ihre unternehmerischen Entscheidungen am besten auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Kennzahlen treffen (siehe PP 02/2016, Seite 6). Dabei kommt es allerdings darauf ...
09.03.2016 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Ernährungsberatung kann das Beratungs- und Behandlungsangebot einer Physiotherapiepraxis bereichern und auch über physiotherapeutische Leistungen hinaus Patienten und Kunden an eine Praxis binden. Wer sich für ...
02.03.2016 · Fachbeitrag ·
Verordnung
Bei den sogenannten Verordnungen außerhalb des Regelfalls, also den länger andauernden Therapien, gilt der Grundsatz, dass der Patient nach zwölf Wochen wieder zum Arzt gehen soll. Das Rezept muss in dieser Frist abgearbeitet sein. Das klingt einfacher, als es in der Praxis ist. Kassen kürzen oft – aber nicht immer zu Recht.