03.07.2019 · Fachbeitrag ·
IT-Sicherheit
Obwohl auch in den Heilmittelberufen cloudbasierte Techniken immer häufiger genutzt werden, sind sie risikobehaftet: Die Sicherheitsstandards des jeweiligen Cloudbetreibers erfüllen nicht immer die Anforderungen, die das deutsche bzw. europäische Datenschutzrecht an die Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten stellt. Als Alternative für die Physiopraxis hat sich das sog. „Großvater-Vater-Sohn-Prinzip“ bewährt. Dieses kommt ohne Cloud aus: Speichermedium ist der gute alte USB-Stick.
20.06.2019 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Der Pilates-Boom ist mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen und gleichwertig zum weiterhin populären Yoga zu sehen (PP 05/2019, Seite 8). Ähnlich wie im Yoga bietet auch die Pilates-Methode die ...
19.06.2019 · Fachbeitrag ·
Ressourcensteuerung
Fast alle Praxisinhaber wünschen sich, dass eine einmal gut eingestellte Praxis einfach mal eine gewisse Zeit so vor sich hinläuft. Doch gerade, wenn es um die Zahl der Therapiestunden geht, ist es eine ständige ...
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Im Kontext von Yoga- und Pilates-Angeboten hat sich, neben dem eigentlichen Kerngeschäft – dem Praktizieren der Techniken in verschiedenen Organisationsformen (PP 05/2019, Seite 8) –, ein lukratives Zusatzgeschäft etabliert. Der Verkauf begleitender Produkte gibt den Kunden das durch Yoga und Pilates vermittelte Lebensgefühl bzw. Fitness- und Gesundheitsbewusstsein mit nach Hause und schafft Mehreinnahmen für Ihre Praxis.
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Um als Physiotherapeut die wertvolle Zeit am Patienten effizient zu nutzen, ist es sinnvoll, in der Praxisorganisation analoge Prozesse durch digitale zu ersetzen (PP 05/2019, Seite 13) – gerade in Zeiten des ...
23.05.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Wenige Fragen haben bei Einführung des neuen Datenschutzrechts für so viel Verunsicherung gesorgt, wie die Frage nach der Zulässigkeit von Speicherung und Löschung von Daten. Dabei sind die meisten Fragestellungen ...
20.05.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Viele kleinere Physiopraxen haben keine Rezeptionskraft bzw. halten die Rezeption nur in Teilzeit besetzt. Zum Schutz vor dem Betreten der Praxis durch Unbefugte, unerlaubter Einsichtnahme in Patientenakten oder gar Diebstählen während der Behandlung scheint in diesen Fällen eine Videoüberwachung des Eingangsbereichs sinnvoll. Einer Zahnärztin hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine solche jedoch untersagt (BVerwG, Urteil vom 27.03.2019, Az. 6 C 2.18, online unter dejure.org ). Das Gericht hat damit ...