02.11.2020 · Fachbeitrag ·
Beschlüsse
Im Rahmen der Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 30.10.2020 erneut Sonderregelungen für Heilmittelerbringer beschlossen (online unter iww.de/s4236 ). Diese sind vorerst befristet bis zum 31.01.2021 und sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Die Regelungen treten am 02.11.2020 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
21.10.2020 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Am 01.01.2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) in Kraft. Die Richtlinie bringt viele Erleichterungen, birgt aber auch Fehlerpotenzial. Digitale Werkzeuge und Arbeitsprozesse können Ihnen die Abrechnung ...
13.10.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zwar tritt die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nun erst am 01.01.2021 in Kraft, aber ihr Inhalt beschäftigt Physiotherapeuten bereits jetzt. In einem PP-Webinar aus der Reihe „Abrechnung für ...
07.10.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zwar tritt die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nun erst am 01.01.2021 in Kraft, aber ihr Inhalt beschäftigt Physiotherapeuten bereits jetzt. In einem PP-Webinar aus der Reihe „Abrechnung für Physiotherapeuten“ beantwortete der Referent Stefan Stihler am 18.09.2020 zahlreiche Fragen der Teilnehmer. Einige der Antworten sind an dieser Stelle veröffentlicht. Eine kostenpflichtige Aufzeichnung des Webinars finden Sie online unter iww.de/s4095 .
05.10.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die Änderung der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) zum 01.01.2021 sieht u. a. einen neuen Verordnungsvordruck vor. Offenbar sind in einzelnen Physiopraxen schon jetzt Verordnungen auf Vordrucken aufgetaucht, die erst ab ...
28.09.2020 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Das Bundesministerium für Gesundheit plant offenbar, die Corona-Hygienepauschale für die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Das geht aus einer noch unbestätigten ...
23.09.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Auch nach dem 01.10.2020 wird die Frist für den spätesten Behandlungsbeginnn 28 Tage betragen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17.09.2020 beschlossen (Pressemitteilung des G-BA vom 17.09.2020 online unter iww.de/s4073; Beschlusstext online unter iww.de/s4132 ).
Der Beschluss schließt die Lücke, die durch die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) auf den 01.01.2021 entstanden war (PP berichtete online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 46844855 ).