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  • · Fachbeitrag · Urlaubszeit

    14-Punkte-Checkliste: Ab in den Urlaub … mit Notebook, Smartphone und Geschäftsunterlagen

    | Der Sommer beginnt ‒ und damit starten auch viele Physiotherapeuten in ihren Urlaub. Leider geht das nicht immer ohne Geschäfts-Notebook oder -Handy sowie wichtige Praxisunterlagen, die irgendwie noch erledigt werden müssen. Die PP-Redaktion hat eine Checkliste mit 14 Punkten für Sie erstellt ‒ u. a. zu wichtigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen, falls doch etwas verloren geht. |

    1. Vor Reisebeginn: Besorgen Sie einen Blickschutzfilter für das Notebook!

    In der Bahn, am Flughafen, im Café oder Restaurant, im Hotelzimmer oder auf Hotspots an öffentlichen Plätzen: Alle diese „Räume“ werden gern als mobiler Arbeitsplatz genutzt. Neugierige Blicke auf den Bildschirm oder geschäftliche Unterlagen werden dabei häufig nicht wahrgenommen. Visual Hacking ist ein ernstes Datenschutzproblem, weil Mitreisende oder andere neugierige Mitmenschen ungehindert Kenntnis von sehr sensiblen Daten erlangen können.

     

    PRAXISTIPP | Besorgen Sie als Praxisinhaber für sich bzw. ihre Mitarbeiter Blickschutzfilter für das Notebook (bitte Größe des Bildschirms beachten), der den Blick von der Seite aus auf Ihren Bildschirm unmöglich macht. In der Regel wird das unerwünschte Mitlesen bereits bei ab einem Winkel von 30 Grad wirkungsvoll unterbunden.

     

    2. Checken Sie mobile Geräte auf Sicherheit!

    Kontrollieren Sie, ob die Sicherheits- und Verschlüsselungsfunktionen der Geräte, die Sie mitnehmen wollen (z. B. Smartphone, Tablet oder Laptop), auf dem aktuellsten und sichersten Stand sind.

     

    Gerade für diejenigen Mitarbeitenden wichtig, die auch während ihres Urlaubs erreichbar sein müssen: Durch den Einsatz von Prepaid-Karten statt Vertragshandys im Ausland ist eine automatische Kostendeckelung gegeben. So kann der Verlust durch unbemerkte Auslandsgebühren oder Diebstahl begrenzt werden.

    3. Kopieren Sie wichtige Dokumente!

    Vor Reiseantritt sollten Sie digitale Kopien und Hardcopys aller Ihrer Ausweis- und Reisedokumente erstellen. Dies gilt auch für Kreditkarte, Impfausweis, Blutgruppennachweis sowie Dokumente über Vorerkrankungen oder sonstige medizinische Hinweise. Sollten Sie Medikamente regelmäßig einnehmen, nehmen Sie die Beschreibungen mit (bitte auch auf Englisch). Auch sollten Sie prüfen, ob auch Kopien ausreichen, damit die Originale sicher zu Hause bleiben können.

     

    PRAXISTIPP | Falls Sie Dokumente wie z. B. Flugtickets, Buchungsunterlagen und Impfpässe einscannen und diese auf einem USB-Stick oder in der Cloud speichern, dann verschlüsseln Sie diese oder schützen Sie sie mit einem Passwort.

     

    4. Bei Reisen in Risikogebieten: Nutzen Sie die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts!

    Bei Urlaub in Risikoländern gilt: Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amts ein (online unter krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin).

     

    • Hierzu das Auswärtige Amt:

    „Für deutsche Staatsangehörige besteht im Ausland keine Meldepflicht. Um in Krisen- und in Katastrophenfällen deutschen Staatsangehörigen dennoch konsularische Hilfe leisten zu können, bietet das Auswärtige Amt deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit, sich in der onlinebasierten Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ zu registrieren. ELEFAND steht für „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“. In diese Krisenvorsorgeliste können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die sich im Ausland aufhalten, eintragen ‒ unabhängig davon, ob sie sich dort lediglich vorübergehend zu einer Urlaubs- oder Geschäftsreise oder für mehrere Monate aufhalten oder auch dauerhaft im Ausland leben. Mitreisende Familienmitglieder desselben Haushalts, die selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sollten als Begleitpersonen ebenfalls in ELEFAND eingetragen werden, damit auch sie im Not- und Krisenfall ggf. berücksichtigt werden können. Eine Registrierung in ELEFAND ist auch unabhängig vom Reiseland und der derzeitigen Sicherheitslage dort angeraten. Die Erfahrung zeigt, dass Krisenfälle (z. B. aufgrund von Naturereignissen) jederzeit und überraschend eintreten können.“

     

    5. Schützen Sie Geräte, die mitkommen, vorher!

    Geräte und auch Apps, Daten und Anwendungen sollten Sie mit einem Passwort schützen, falls noch nicht geschehen. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls können Sie so einen Missbrauch des Geräts oder der darauf befindlichen Daten verhindern. Richten Sie nach Möglichkeit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ein.

     

    PRAXISTIPP | Um zu vermeiden, dass Sie auf Notizzetteln Passwörter haben, können Sie vorab einen Passwort-Manager installieren. Dort lassen sich Kennwörter verschlüsselt verwalten und Sie müssen sich nur noch ein starkes Passwort merken, mit dem Sie sich im Manager anmelden.

     

    6. Befolgen Sie diese Regeln bei öffentlichen Computern!

    • Wenn Sie an öffentlich zugänglichen Computern sind, sollten Sie auf die Eingabe vertraulicher Daten verzichten. Auch sollten Sie in Internetcafés und an anderen öffentlichen Computern kein Online-Banking und keine Online-Einkäufe betreiben. Generell sind diese Geräte nicht dafür geeignet, dass sie sensible Informationen eingeben.

     

    • Nur wenn Sie darauf vertrauen können, dass Ihre gespeicherten Informationen nicht besonders wichtig sind, sollten Sie externe Speichermedien, wie z. B. USB-Sticks oder SD-Karten anschließen. Schließen Sie das Speichermedium danach nicht mehr an Ihre privaten Geräte an.

     

    • Löschen Sie Informationen sorgfältig, die Sie auf öffentlich zugänglichen Computern (zwischen-)gespeichert haben. Das gilt auch für das „Verlaufsverzeichnis“ des Browsers.

    7. Nutzen Sie Hotspot nur, wenn sie sicher sind!

    In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gerät online zu gehen (z. B. auf dem Flughafen oder Bahnhof, in WLAN-Cafés oder an sonstigen Hotspots). Stellen Sie dabei sicher, dass die Internetverbindung geschützt ist.

     

    • Sicherheitsregeln für die Nutzung von Hotspots
    • Nutzen Sie den Hotspot nicht, wenn dieser über eine schwache Verschlüsselung (etwa ein kurzes Passwort) oder gar keine Sicherheitseinstellungen verfügt.
    • Konfigurieren Sie Ihr Betriebssystem, Ihren Webbrowser und Ihre E-Mail-Programme restriktiv: Nutzen Sie ein Betriebssystem-Benutzerkonto mit eingeschränkten Zugriffsrechten und surfen Sie keinesfalls mit Administrator-Rechten.
    • Deaktivieren Sie die Datei- und Verzeichnisfreigaben für Netzwerke. Welche Freigaben auf einem Windows-Rechner existieren, ist in der Systemsteuerung unter Verwaltung/Computerverwaltung zusammengefasst.
    • Passen Sie Ihre Firewall-Einstellungen auf ein höheres Sicherheitsniveau an.
     

    8. Setzen Sie einen Datablocker ein!

    Ein Datablocker ist kein USB-Stick, sondern schützt Sie vor Datendiebstahl oder Juice Jacking über die Stromzufuhr eines Smartphones, Tabletcomputers oder eines sonstigen mobilen Geräts. Bei Smartphones wird der USB Port sowohl für das Aufladen und die Datenübertragung genutzt, wodurch Schadsoftware unbemerkt auf Ihr Smartphone gelangen kann. Der Datenblocker verhindert sämtliche Datenübertragungen. Zwischen USB-Kabel und Ladeport/Computer gesteckt, verhindert der Adapter physikalisch jede Art von Synchronisierung oder anderweitigem Datentransfer.

    9. Legen Sie einen RFID-Blocker in Ihre Geldbörse!

    Eine RFID-Blocker-Schutzkarte nutzt die Energie aus RFID-Scannern, Lesegeräten oder Card Readern und sendet beim Kontakt ein elektromagnetisches Störsignal. Das Störsignal passt sich automatisch an die Eingangsleistung an. Dies ist ein Schutz vor Skimming bzw. Datenmissbrauch im Visitenkartenformat! Die RFID-Blocker-Karte liegt zwischen den Geldkarten im Portemonnaie.

    10. Nutzen Sie diese Rufnummern zur Sperrung von Karten!

    Zur Sperrung der meisten Bank- und Kreditkarten im In- und Ausland gibt es eine bundesweite 24-Stunden-Notfallnummer: +49 116 116. Diese ist in Deutschland gebührenfrei. Wenn Sie im Ausland sind, können Sie folgende Nummer wählen: +49 30 4050 4050. Weitere Informationen finden Sie unter sperr-notruf.de und kartensicherheit.de.

     

    Sollte Ihr Kartenanbieter aus Deutschland sich dem Sperr-Notruf nicht angeschlossen haben, können Sie Sperrungen unter diesen Rufnummern veranlassen:

    • Mastercard: 0800 071 3542
    • VISA-Card: 0800 811 8440
    • American Express: 069 9797 1000
    • Diners Club: 069 900 150 135 oder 069 900 150 136

     

    Informieren Sie sich vorsorglich, welcher Sperr-Notruf für Ihr Kreditinstitut gilt! Alle Angaben ohne Gewähr.

    11. Zeigen Sie den Verlust Ihrer Bankkarte bei der Bundespolizei an!

    Nachdem Sie Ihre Bankkarte haben sperren lassen, können Sie zusätzlich den Verlust der Bankkarte bei jeder Dienststelle der Bundespolizei anzeigen. Die Bundespolizei übermittelt dann mit Ihrem Einverständnis die Daten Ihrer Bankkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) in die Sperrdateien der Kassensysteme. Die Karte ist dann auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mit Karte plus Unterschrift) bei den an das KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäften gesperrt. Das UNO-Sperrsystem gilt nicht für Kreditkarten. Weitere Informationen unter kuno-sperrdienst.de.

    12. Handy verloren, gestohlen: SIM-Card sperren lassen

    Wurde das Handy tatsächlich gestohlen oder bleibt unauffindbar, informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber und erstatten Sie im Falle eines vermuteten Diebstahls Anzeige bei der Polizei.

     

    • Die IMEI dient der Identifizierung Ihres Smartphones
    • Jedes Mobiltelefon kann anhand seiner 15-stelligen Seriennummer, die sogenannte IMEI-Nummer, identifiziert werden. Die Abkürzung IMEI steht für International Mobile Station Equipment Identity.
    • Melden Sie Ihr Smartphone als gestohlen bei der Polizei, benötigen die Beamten die IMEI-Nummer Ihres Geräts. Um die IMEI-Nummer Ihres Handys herauszufinden, tippen Sie den Tastencode *#06# (Stern-Raute-null-sechs-Raute) ins Handy-Display ein, als wenn Sie telefonieren wollen. Die IMEI erscheint dann auf Ihrem Bildschirm.
    • Notieren Sie sich diese Nummer und legen Sie diese griffbereit zur Seite. Bei einigen Geräten steht die IMEI-Nummer auch auf der Verpackung oder im Mobilfunkvertrag.
     

    Finden Sie die Rufnummer Ihres Anbieters nicht, können Sie auch die Sperr-Hotline 116 116 (aus dem Ausland: +49 30 4050 4050) nutzen.

     

    • Rufnummern von Mobilfunk-Kundencentern zur Sperrung der SIM-Karte
    • Vodafone: Kostenlos aus dem deutschen Vodafone-Netz unter 1212. Aus anderen deutschen Netzen unter 0800 172 1212 (kostenlos). Aus dem Ausland unter +49 172 1234 (gebührenpflichtig). Halten Sie Ihre Handy-Nummer und Ihr Kunden- oder Teilnehmer-Kennwort bereit.
    • Telekom: Kostenfreie Service-Hotline +49 (0)800 3 302202 oder Kurzwahl 2202 bei einem Telekom-Handy.
    • O2: 0176 88 85 52 82 (Postpaid) oder 089 78 79 79 40 0 (Prepaid)
    • 1&1: 0721 9600
    • mobilcom-debitel: 040 5555 41 000.
     

     

    PRAXISTIPP | Unter sperr-notruf.de/teilnehmer-finder.html können Sie herausfinden, ob Ihr Bankinstitut bzw. Anbieter Ihres digitalen Ausweises beim Sperr-Notruf 116 116 mitmacht. Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden lang erreichbar. Über die Hotline werden Sie zu Ihrem Mobilfunkanbieter weitergeleitet.

     

    13. So nehmen Sie Kontakt zum Auswärtigen Amt auf

    Um im Notfall Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufzunehmen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

     

    • Das Auswärtige Amt erreichen Sie wie folgt: +49 30 5000 0 (rund um die Uhr ‒ NUR FÜR NOTFÄLLE)
    • Oder unter dem Bürgerservice Montag bis Freitag von 8:00‒12:00 Uhr und von 13:00‒15:00 Uhr unter: +49 30 5000 2000; Fax: +49 30 1817 51000; Postanschrift: Auswärtiges Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin

    14. Melden Sie den Verlust von Praxisdaten an den Datenschutzbeauftragten!

    Werden Sie ausgeraubt oder bestohlen, sollten Sie neben der Strafanzeige auch sofort Ihre Versicherung kontaktieren. Schreiben Sie sich vorher die Kontaktdaten heraus.

     

    Was viele allerdings vergessen, ist die sofortige Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten, wenn auch Geschäftsdaten betroffen sind. Sollte es sich um eine bei der zuständigen Aufsichtsbehörde meldepflichtige Datenpanne handeln, haben Sie und Ihr Datenschutzbeauftragter nur 72 Stunden Zeit, diese zu melden. In jedem Fall sollten Sie daher unverzüglich diesen kontaktieren oder jemanden in Ihrer Praxis beauftragen, dieses umgehend zu tun.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2025 | Seite 16 | ID 50395516