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  • · Nachricht · Unfallversicherung

    Kein Wegeunfall: achtmal längerer Weg von der Arbeit nach Hause

    | I. d. R. sind Unfälle von Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Wenn aber der Arbeitnehmer anstatt des direkten Weges eine achtmal längere Strecke gewählt hat, entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz (Sozialgericht [SG] Osnabrück, Urteil vom 01.08.2019, Az. S 19 U 251/17, Abruf-Nr. 211925 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Übersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung ‒ Rechtsprechungsübersicht“, online unter iww.de/pp > Abruf-Nr. 43957341
    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 2 | ID 46220161