· Fachbeitrag · Selbstzahlerangebot
Freies Training oder Smart-Gyms: Was Sie mit den Kunden vertraglich regeln sollten
von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
Stellen Sie sich vor, Sie haben folgende Idee: Patienten, die vorher in einer (nun abgeschlossenen) Heilbehandlung waren, dürfen als Kunden in Ihrer Praxis kostenpflichtig weiter trainieren. Die Trainierenden erhalten vorab einen Trainingsplan und eine Einweisung durch den Physiotherapeuten. Anschließend trainieren sie unbeaufsichtigt. Dadurch wird der Trainingsbereich Ihrer Praxis quasi zu einer Art Fitnessstudio –, unabhängig davon, ob er während der Praxisöffnungszeiten genutzt werden darf oder ob er wie bei Smart Gyms 24/7 zugänglich ist (PP 06/2026, Seite 3 ff.). In jedem Fall ist mit dem Trainierenden ein schriftlicher Nutzungsvertrag abzuschließen.
Es gibt keine eigenständigen gesetzlichen Vorschriften
Für Nutzungsverträge Verträge dieser Art gibt es keine eigenständigen gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. für Kauf- oder Mietverträge. Die jeweiligen Rechte und Pflichten sind daher von den Vertragsparteien selbst zu regeln. Üblicherweise legt der Anbieter von Medical Fitness dem Nutzer einen vorgefertigten Vertrag vor – ggf. ergänzt um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – und der Nutzer unterschreibt. Je nach den Umständen der konkreten Ausgestaltung der Medical Fitness enthält der Vertrag Elemente eines Mietvertrags (z. B. hinsichtlich der Benutzung der Räume, Geräte und sonstiger Einrichtungen, wie Toiletten), aber auch Elemente eines Dienstvertrags (z. B. hinsichtlich der Einweisung in den Gebrauch der Geräte durch einen Physiotherapeuten).
PRAXISTIPP — Wenn Sie ein (im Internet erhältliches) Muster eines Nutzungsvertrags verwenden wollen, sollten Sie vorsichtig sein und genauestens prüfen, ob alle vertraglichen Regelungen auf Ihr konkretes Projekt zutreffen. Formularmuster können nämlich auch Regelungen enthalten, die im konkreten Fall unpassend oder sogar unwirksam sein können. Es kann Ihnen Zeit und Ärger ersparen, wenn Sie ein Formularmuster vor seiner Verwendung anwaltlich überprüfen lassen, ob der Inhalt wirklich zu Ihrem Geschäftsmodell passt. |
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