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  • 23.04.2015 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Hirninfarkt nach Physio? Beweislast beim Patienten!

    | Der Patient ist für eine von ihm behauptete Fehlbehandlung durch den Physiotherapeuten beweispflichtig. Er muss beweisen, dass der Physiotherapeut statt einer zulässigen Mobilisation eine unzulässige Manipulation („Einrenken“) durchgeführt hat (Oberlandesgericht [OLG] Hamm,Urteil vom 19.12.2014, Az. 26 U 44/14). |