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  • 23.04.2015 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Hirninfarkt nach Physio? Beweislast beim Patienten!

    Der Patient ist für eine von ihm behauptete Fehlbehandlung durch den Physiotherapeuten beweispflichtig. Er muss beweisen, dass der Physiotherapeut statt einer zulässigen Mobilisation eine unzulässige Manipulation („Einrenken“) durchgeführt hat (Oberlandesgericht [OLG] Hamm,Urteil vom 19.12.2014, Az. 26 U 44/14).