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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    GEMA? Kein Thema!

    | Der Europäische Gerichtshof hat im März entschieden, dass die Wiedergabe von Musik in einer (Therapie-/Arzt-/Zahnarzt-)Praxis keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Verträge der Verwertungsgesellschaften ist. In Ausgabe 7/2012 von „Praxisführung professionell“ haben wir Ihnen daher geraten, den GEMA-Vertrag für Ihre Praxis zu kündigen. Viele Therapeuten sind inzwischen unserer Empfehlung nachgekommen. Wie zu erwarten war, stemmt sich die GEMA gegen das Urteil und droht Therapeuten sogar mit Schadenersatz! Hiervon müssen Sie sich aber nicht aus der Ruhe bringen lassen! |

     

    Unser Autor, Rechtsanwalt Rudolf Gläser von der Sozietät Hammer & Partner aus Bremen rät: Sitzen Sie die Drohung der GEMA einfach aus! Denn:

     

    • 1. Schadenersatz (hier für die GEMA) gibt es nur dann, wenn jemand einen Schaden hat.