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  • · Fachbeitrag · Recht

    Schwangere Mitarbeiterinnen: Nutzen Sie Ihre Ausgleichsansprüche und Fördermöglichkeiten

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Der Anteil an Frauen in der Physiotherapie liegt rund doppelt so hoch wie der der Männer. Das bringt es mit sich, dass Sie als Praxisinhaber des Öfteren die Mutterfreuden Ihrer Mitarbeiterinnen teilen dürfen. Der folgende Beitrag zeigt zusammengefasst, welche Pflichten sich für Sie daraus ergeben, wie Sie diese teilweise finanziell abfedern und was Sie Ihrer Mitarbeiterin anlässlich der Schwangerschaft Gutes tun können. |

    Ihre Pflichten und Möglichkeiten als Arbeitgeber

    Grundsätzlich besteht für Sie als Arbeitgeber die Verpflichtung, die Schwangerschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. In der Regel ist das das Gewerbeaufsichtsamt. Spätestens mit der Kenntnis von der Schwangerschaft wird eine Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes fällig. Dabei müssen Sie einschätzen, ob das jeweilige Arbeitsgebiet der Mitarbeiterin ein Risiko für ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes birgt.

     

    Ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft kann gemäß §§ 3 und 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestehen