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  • · Fachbeitrag · Mietrecht

    Eröffnen einer Privatpraxis: Praxisräume, Mietvertrag und andere Rechtsfragen

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Beim Eröffnen einer Privatpraxis spielen neben wirtschaftlichen auch rechtliche Überlegungen eine Rolle. Dazu gehören insbesondere die rechtlichen Anforderungen an die Praxisräume und deren Nutzung, ein Mietvertrag (bei angemieteten Praxisräumen) und weitere Verträge, die die Räume betreffen. Aber auch andere Rechtsfragen gilt es, im Blick zu behalten, um etwaige daraus erwachsende Risiken richtig einschätzen zu können. |

    Anforderungen an die Praxisräume

    Wenn Sie eine reine Privatpraxis betreiben wollen, müssen die Praxisräume grundsätzlich nicht den vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gestellten Anforderungen an Raumgestaltung und Ausstattung (PP 06/2021, Seite 9) entsprechen. Sie können auch Räume für den Betrieb der Praxis ins Auge fassen, die z. B. eine geringere Raumhöhe aufweisen.

     

    PRAXISTIPP | Entscheiden Sie sich nur dann für Praxisräume, die nicht den Anforderungen des GKV-SV entsprechen, wenn Sie sicher sind, dass eine Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten für Sie nie eine Option sein wird. Andernfalls verbauen Sie sich den Weg, in Zukunft auch gesetzlich versicherte Patienten in diesen Praxisräumen behandeln zu können.