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  • · Fachbeitrag · Künstliche Intelligenz (KI)

    KI-nutzende Physiopraxen müssen ihre Beschäftigten schulen

    | Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Physiopraxen, die KI einsetzen, müssen nunmehr die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden gewährleisten. |

     

    Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen ‒ unabhängig von der Größe oder Branche. Sie ergibt sich aus Art. 4 KI-VO: „Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

     

    Wie die Schulungspflicht konkret aussehen soll, ist nicht geregelt, sie müssen nur ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ sicherstellen. Erste Leitlinien für Unternehmen sollen bis August 2025 veröffentlicht werden. Da der Einsatz von KI in Betrieben ein breites Feld ist (automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Produktionsprozesse oder Chatbots im Onlineshop oder Kundenservice, Microsoft Co-Pilot am Arbeitsplatz; KI-gestützte Fachdatenbanken), sollte als erster Schritt damit begonnen werden, den Einsatz von KI in der Praxis zu erheben.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ‒ Die KI-Verordnung der EU, iww.de/s12904
    Quelle: ID 50454813