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  • 13.06.2022 · Nachricht · Künstlersozialabgabe

    Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Auftragserteilung

    Wer einen Webdesigner mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss noch keine Abgaben zur Künstlersozialkasse leisten. Abgabepflichtig ist nur, wer nicht nur gelegentlich Aufträge erteilt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 01.06.22, Az. B 3 KS 3/21 R). Obwohl im hiesigen Fall ein Rechtsanwalt geklagt hatte, sind auch Physiotherapeuten betroffen (PP 11/2018, Seite 17).