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  • · Fachbeitrag · Hilfsmittel-Richtlinie

    Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie stärkt Wahlmöglichkeiten für Patienten

    | Die Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft. Sie stärkt das Mitspracherecht der Versicherten. |

     

    Versicherten wird nach § 6 Absatz 6 die Möglichkeit eingeräumt, zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln zu wählen. Dabei sollen Ärzte die Wünsche ihrer Patienten bei der Hilfsmittelverordnung berücksichtigen. Möchten Patienten Hilfsmittel nutzen, die das Maß des Notwendigen übersteigen, oder zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, so müssen sie die Mehrkosten dafür allerdings selbst tragen. Werden spezifische Einzelprodukte oder Hilfsmittel verordnet, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen, muss dies ärztlich begründet werden. Die Neufassung stellt außerdem in § 4 Absatz 1 klar, dass das Hilfsmittelverzeichnis nicht abschließend ist. Mit diesen Neuregelungen sind die Hürden für die Verordnung von nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Hilfsmitteln gesenkt worden. Ein PDF der Neufassung können Sie in der Rubrik „Gesetze, Richtlinien und Entwürfe“ im Downloadbereich von pp.iww.de herunterladen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 1 | ID 33712970