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  • 03.04.2019 · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Anspruch auf sporttherapeutische Krankengymnastik nur mit vertragsärztlicher Verordnung

    | Gesetzlich versicherte Patienten haben nur Anspruch auf Versorgung mit Krankengymnastik, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt. Eine nachträgliche Erstattung privat vorfinanzierter Leistungen ist nur zulässig, wenn die Krankenkasse zuvor Leistungen unrechtmäßig abgelehnt hat und dadurch eine Versorgungslücke entstanden ist (Landessozialgericht [LSG] Hessen, Urteil vom 17.01.2019, Az. L 8 KR 264/18). |