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  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    FSJlerin: Arbeitsunfall auf dem Hüpfkissen in der Bildungsstätte

    | Wenn sich eine 17-jährige FSJlerin während eines Seminaraufenthalts im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in einer Bildungs- und Ferienstätte beim Spielen auf einem Hüpfkissen verletzt, ist dies ein Arbeitsunfall. Denn das Springen auf dem Hüpfkissen ist als sachlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu sehen. Der FSJ-Träger hat mit dem unfallträchtigen Sportgerät eine erhöhte spezifische Gefahr für die ungehemmte Entfaltung jugendlicher leichtsinniger Spielereien geschaffen (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.10.2020, Az. B 2 U 13/19 R, Abruf-Nr. 218201 ). |

    Quelle: ID 47294283