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  • 04.11.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    BSG: Der Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten ist unfallversichert

    Stürzt ein Mitarbeiter auf dem Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden und verletzt sich, so ist dieser Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R, Abruf-Nr. 250459 ).