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  • 04.11.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    BSG: Der Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten ist unfallversichert

    | Stürzt ein Mitarbeiter auf dem Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden und verletzt sich, so ist dieser Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R, Abruf-Nr. 250459 ). |