Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall – Motorradfahren auf dem Hinterrad
20.10.20229530 Min. LesedauerIWW
„Wheelie“ muss nachgewiesen werden
Wer auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Motorrad während des Fahrens auf nur einem Reifen verunglückt, steht nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nicht erwiesen ist, dass es sich hierbei um einen „absichtlichen Wheelie“ gehandelt hatte. Zu diesem Schluss gelangt das Landesssozialgericht (LSG) Hamburg (Urteil vom 04.05.2022, Az. L 2 U 32/21, Abruf-Nr. 231605).
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