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  • · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Gesellschaftertrennung: Wem gehört die Internetadresse?

    von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, kanzlei-am-aerztehaus.de 

    | Ein aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausscheidender Gesellschafter ist zur Übertragung der Domainrechte auf die Gesellschaft verpflichtet, wenn er die Registrierung der Domain in seiner Eigenschaft als GbR-Geschäftsführer vorgenommen hat, die Internetpräsenz nur für Zwecke der Gesellschaft genutzt wurde und die GbR auch die laufenden Registrierungskosten gezahlt hat. So hat das Brandenburgische Oberlandesgericht kürzlich entschieden ( Urteil vom 12.2.2014, Az. 7 U 159/13 ). |

     

    Streit um Domain-Registrierung

    Eine Gemeinschaftspraxis hatte eine einstweilige Verfügung gegen eine Ex-Gesellschafterin beantragt, die zu ihrer Zeit als Gesellschafterin die Registrierung mehrerer Internetadressen bei der zuständigen DENIC vorgenommen hatte und von dieser als Inhaberin der Domains registriert worden war. Genutzt und bezahlt wurden die Adressen danach durch die Praxis-GbR. Später nutzte der Ehemann der Antragsgegnerin - selbst ehemaliger Gesellschafter - eine der Domains für seinen eigenen Internetauftritt.

     

    Hinweis | Die DENIC (Deutsches Network Information Center) verwaltet alle Internetdomains mit der Endung .de.