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  • · Fachbeitrag · Elternzeit

    Zieht der Kindesvater aus, endet die Elternzeit automatisch

    Fällt nach der Inanspruchnahme von Elternzeit eine der Anspruchsvoraussetzungen weg, endet die Elternzeit automatisch sofort (Landesarbeitsgericht [LAG] Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2025, Az. 3 SLa 136/25, Abruf-Nr. 253694 ).  Ein Angestellter klagte gegen seinen Arbeitgeber, der ihn trotz vorzeitig beendeter Elternzeit nicht weiterbeschäftigen wollte. Streitig war, ob die Elternzeit eines Arbeitnehmers zu Ende war oder nicht. Die Kindeseltern hatten sich getrennt und der gemeinsame Haushalt des Arbeitnehmers (Kindsvater) und Kind war weggefallen. Der Nach Ansicht des Gerichts ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber dem Ende der Elternzeit zustimmt. Abgesehen von dem Ausnahmefall des § 16 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist auch keine „Auslauffrist“ anzuwenden.

     

    PRAXISTIPP — In Abwandlung des Ausgangsfalls bedeutet das auch: Fällt eine der Anspruchsvoraussetzungen von Elternzeit nach der Inanspruchnahme, aber noch vor Antritt der Elternzeit weg, kommt es dementsprechend nicht mehr zum Beginn der Elternzeit.

     
    Quelle: ID 50870032