ArbeitszeitbetrugFristlose Kündigung bei Kaffeepause während der Arbeitszeit
Auch ein einmaliger 10-minütiger Cafébesuch kann ohne Ausloggen bei beharrlichem Leugnen bis zum Nachweis ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sein (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 27.01.2023, Az. 13 Sa 1007/22, Abruf-Nr. 234587).
Inhaltsverzeichnis
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 10/2023, S. 6 · ID: 49689460