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ArbeitszeitbetrugFristlose Kündigung bei Kaffeepause während der Arbeitszeit

26.09.20236 Min. Lesedauervon Dr. Guido Mareck, stellvertr. Direktor Arbeitsgericht Dortmund

Auch ein einmaliger 10-minütiger Cafébesuch kann ohne Ausloggen bei beharrlichem Leugnen bis zum Nachweis ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sein (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 27.01.2023, Az. 13 Sa 1007/22, Abruf-Nr. 234587).

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AUSGABE: PP 10/2023, S. 6 · ID: 49689460

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