ArbeitsrechtDienstliche Anrufe bei Mitarbeitern im Urlaub – was Sie als Arbeitgeber dürfen und was nicht
Es geschieht stets zur Unzeit. Der Schlüssel für einen Schrank ist verschwunden, das Zugangspasswort für eine bestimmte Software kennt kein Anwesender und wo die Ersatzsicherungen für das Podoskop liegen, weiß auch nur ein einziger Mitarbeiter der Praxis. Aber der ist gerade in Urlaub und erst in zwei Wochen wieder zurück. Glücklicherweise ist heute fast jeder über das persönliche Mobiltelefon immer erreichbar. Doch dürfen Praxisinhaber darüber Kontakt aufnehmen? Muss der Mitarbeiter erreichbar sein bzw. sich zurückmelden, wenn Fragen aufkommen?
Inhaltsverzeichnis
- Der Griff zum Telefonhörer ist eine bequeme Abkürzung
- Telefonzeit im Urlaub ist Arbeitszeit
- Ständige Erreichbarkeit darf nicht vereinbart werden
- Rückruf von Mitarbeitern nur in gravierenden Notfällen erlaubt
- Warmer Handschlag als Dank an den Mitarbeiter genügt nicht
- Ständige Anrufe im Urlaub offenbaren Organisationsdefizit
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2023, S. 9 · ID: 49680809