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ArbeitsrechtTherapeut wirft Arbeitgeber öffentlich „Bossing“ und „Mobbing“ vor – Kündigung gerechtfertigt!

09.10.20234 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Immer mehr Arbeitgeber wünschen sich heute ein kritisches, mündiges Team. Denn berechtigte Kritik kann oft helfen, Missstände zu beheben bzw. die Einrichtung weiterzuentwickeln. In einem aktuellen Fall ging ein angestellter Therapeut jedoch zu weit: Er scheiterte mit seiner Kündigungsschutzklage, weil er die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hatte (Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen, Urteil vom 19.04.2023, Az. 4 Sa 269/22). Zwar betrifft der Fall eine Fachklinik im Maßregelvollzug (= Unterbringung von abhängigen oder psychisch kranken Straftätern), die Urteilsgründe und die Schlussfolgerungen sind aber auch auf Physiopraxen übertragbar.

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AUSGABE: PP 10/2023, S. 4 · ID: 49700842

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