ArbeitsunfallCorona-Infektion als Arbeitsunfall
20.04.20224266 Min. LesedauerIWW
Eine Infektion mit dem Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein. Daher sollte die berufsbedingte Corona-Infektion mit PCR-Test dokumentiert sein.
Coronainfektion kann generell Versicherungsfall sein
Hierauf wies die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. So könne eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Voraussetzung hierfür sei:
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