· Nachricht · Arbeitsunfall
Corona-Infektion als Arbeitsunfall
| Eine Infektion mit dem Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein. Daher sollte die berufsbedingte Corona-Infektion mit PCR-Test dokumentiert sein. |
Hierauf wies die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. So könne eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Voraussetzung hierfür sei:
- Die versicherte Person hat sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert.
- Die Infektion kann auf die versicherte Tätigkeit (zum Beispiel Arbeit oder Schulbesuch) zurückgeführt werden.
- Die versicherte Person zeigt Symptome einer Erkrankung an COVID-19.
Testergebnis sowie Umstände der Infektion sollten im Verbandsbuch/Meldeblock des Betriebs dokumentiert werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse könne diese Unterlagen dann nutzen, um zu ermitteln, ob es sich bei der Erkrankung um einen Versicherungsfall handelt.
Weiterführender Hinweis
- In diesen Fällen wird aus der COVID-19-Infektion ein „Arbeitsunfall“ ‒ dann zahlt die BG (PP 12/2021, Seite 4)