ArbeitsrechtZweifel am Beweiswert der AU? So stoppen Sie die unberechtigte Entgeltfortzahlung
Kennen Sie das? Ein Arbeitsverhältnis wurde beendet, ein Urlaub geht zu Ende und pünktlich wird eine Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung eingereicht. Als Praxisinhaber beschleicht Sie das Gefühl, dass tatsächlich keine AU besteht. Grundsätzlich ist der Beweiswert einer AU-Bescheinigung sehr hoch. Dass dies jedoch in den eingangs geschilderten Fällen auch anders sein kann, zeigen zwei arbeitsgerichtliche Urteile (Landesarbeitsgericht [LAG] Niedersachsen, Urteil vom 19.11.2025, Az. 8 SLa 372/25, Revision anhängig beim Bundesarbeitsgericht, Az. 5 AZN 71/26 und Arbeitsgericht [ArbG] Heilbronn, Urteil vom 27.03.2026, Az. 7 Ca 314/25).
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EinloggenAUSGABE: PP 06/2026, S. 11 · ID: 50847906