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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Wenn es rechtlich bedeutsam wird: So übermitteln Sie Abmahnungen und Kündigungen sicher

    von RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

    | Inhaberinnen oder Inhaber von Physiopraxen müssen ab und an ihren Mitarbeitern rechtlich bedeutsame Erklärungen (z. B. Abmahnung oder Kündigung) zukommen lassen. Für deren rechtliche Wirksamkeit kommt es auf den Zugang beim Empfänger an. Daher müssen Sie einen sicheren Weg der Übermittlung finden, um später vor Gericht nicht Schiffbruch zu erleiden. Worauf es dabei ankommt, zeigen zwei aktuelle Gerichtsurteile. Auch wenn die Rechtsprechung hilfreiche Hinweise gibt, müssen Sie schon im Vorfeld darauf achten, die „sicherste“ Übermittlungsmethode zu wählen. |

    Bedeutung des Zugangs

    Nach § 130 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine Erklärung zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen konnte (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 27.09.2016, Az. II ZR 299/15). Der „Machtbereich“ ist, vereinfacht gesagt, der Briefkasten des Empfängers.

     

    Klassische Beispiele für Erklärungen an den Arbeitnehmer, deren Zugang der Arbeitgeber beweisen muss, sind die Abmahnung (PP 05/2020, Seite 13) und die Kündigung (Themenspezial in PP 08/2021, Seite 14). Die Bedeutung des Zugangs ergibt sich daraus, dass dieser i. d. R. Voraussetzung für eine rechtliche Folge ist. Kommt es später zu einem Prozess, haben Sie als Arbeitgeber die sog. Darlegungs- und Beweislast. D. h., Sie müssen beweisen, dass die Erklärung dem Mitarbeiter auch zugegangen ist.