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  3. Mutterschutz in der Physiotherapiepraxis

Schwangere Arbeitnehmerinnen gelten per Gesetz als besonders schutzbedürftig: Sie dürfen bestimmte Arbeiten nicht mehr ausführen und genießen besonderen Kündigungsschutz. Die Schwangerschaft einer angestellten Physiotherapeutin (oder anderen Mitarbeiterin) betrifft damit sowohl das Arbeitsverhältnis der werdenden Mutter als auch den gesamten Betrieb der Physiotherapiepraxis. Welche rechtlichen Vorgaben insbesondere für Sie als Praxisinhaber relevant sind, fasst PP für Sie zusammen.

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AUSGABE: PP 06/2017, S. 18 · ID: 44663988

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