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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Mobiltelefon statt Massage? So vereinbaren Sie ein Handyverbot für angestellte Physios!

    von RAin Heike Mareck, zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de

    Die Nutzung privater Mobiltelefone kann sich negativ auf die Arbeitsatmosphäre in der Physiopraxis auswirken. Ständig piept es irgendwo, weil sich eine News-App meldet oder das Handy brummt, weil eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht eingegangen ist. Jedes Mal wird dabei der Arbeitnehmer von seiner Tätigkeit abgelenkt und der Patient in der Mitarbeit bei der Behandlung gestört. Gravierender ist jedoch der effektive Arbeitszeitverlust. Lesen Sie, wie Sie ein Handyverbot durchsetzen können.

    Klare Ansage machen, die für alle gilt

    Grundsätzlich gilt: Eine bisherige Duldung durch den Arbeitgeber in der Vergangenheit hat für den Entschluss des Arbeitgebers, zukünftig ein Verbot auszusprechen, keine Auswirkungen. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die in ihrer Praxis ein Handyverbot durchsetzen wollen, sollten ihre Vorgaben klar verständlich und rechtssicher ausformulieren und allen Beschäftigten schriftlich zugänglich machen. Letzteres ist wichtig, denn bei der Einführung eines Handyverbots ist das Gleichbehandlungsprinzip einzuhalten: Entweder wird für die gesamte Praxis die Handynutzung untersagt oder gar nicht. In Pausenzeiten oder bei Notfällen müssen Angestellte ihr Smartphone auch in der Praxis nutzen dürfen.

     

    Ein Handyverbot muss durch den Arbeitgeber „verkündet“ werden. Dazu genügt i. d. R. ein Aushang am Schwarzen Brett bzw. die Veröffentlichung im Intranet, soweit alle Arbeitnehmer hier die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben.