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  3. Krankschreibungen per WhatsApp unzulässig

Findige Unternehmen bieten Arbeitnehmern an, Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigungen ohne Praxisbesuch und Arztkontakt per WhatsApp auszustellen. Solche AU-Bescheinigungen sind unlauter und verstoßen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 03.09.2019, Az. 406 HK O 56/19). Als Inhaber einer Physiotherapiepraxis sollten Sie solche AU-Bescheinigungen aber vor allem auch deshalb ablehnen, weil sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.

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AUSGABE: PP 02/2020, S. 10 · ID: 46314242

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