· Fachbeitrag · Approbationsrecht
Völkerrechtlicher Status des Ausbildungsstaats unklar: Studium aus Nordzypern ist anzuerkennen
von RA Lucas Augustyn, Voß & Partner, Münster, voss-medizinrecht.de
| Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hat jüngst geurteilt, dass ein Humanmedizinstudium aus Nordzypern anzuerkennen ist und dabei rechtliches Neuland im Approbationsrecht betreten (Urteil vom 14.07.2022, Az. 5 K 72/22). Das Urteil hat über nordzypriotische Ausbildungen hinaus Bedeutung für alle Ausbildungen aus Staaten mit unsicherem völkerrechtlichem Status. Es ist zudem auch für Physiotherapeuten relevant. |
Hintergrund: Der Weg zur Approbation bzw. Berufserlaubnis
Um die Qualität der Ärzteschaft zu gewährleisten, ist bei Ärzten mit Ausbildungen aus sog. „Drittstaaten“ (d. h. weder aus Deutschland, noch der EU oder sonstigen Vertragsstaaten) immer zu prüfen, ob die Ausbildung gleichwertig zur deutschen Ausbildung ist. Fehlen bestimmte Inhalte, muss der Antragsteller seine Fähigkeit über eine umfangreiche Prüfung („Kenntnisprüfung“) nachweisen. I. d. R. ergeben sich die Schwierigkeiten erst auf dieser Stufe. In seltenen Fällen beginnen die Probleme jedoch bereits vorher: Geprüft wird, ob der Antragsteller mit seiner Ausbildung in seinem Ausbildungsstaat den erlernten Beruf ausüben darf. Fehlt die Abgeschlossenheit, sind tatsächlichen Folgen umso gravierender. Anders als bei einer nicht gleichwertigen Ausbildung bleibt ihm die Möglichkeit, eine Prüfung in Deutschland zu absolvieren, zumeist verwehrt.
MERKE | Für Physiotherapeuten, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, ist der Weg zur Erlaubnis, ihren erlernten Beruf auch in Deutschland auszuüben, geregelt in § 2 Abs. 3 und 5 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG; online unter iww.de/s6935). Analog zur ärztlichen Approbation erhält demgemäß als Antragsteller aus dem Ausland nur eine Berufserlaubnis als Physiotherapeut, wer diese auch im Ausbildungsland erhalten hätte. Daher ist das o. g. Urteil auch auf Physiotherapeuten übertragbar. |
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