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  • 20.12.2016 · Fachbeitrag · Abgaben

    Rundfunkbeiträge: Auch Physiotherapeuten müssen zahlen

    | Auch Physiotherapeuten müssen Rundfunkbeiträge zahlen. Der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist auch für Unternehmen und Freiberufler verbindlich. Denn es sei typischerweise anzunehmen, dass Mitarbeiter und Kunden die Möglichkeit des Rundfunkempfangs in Geschäftsräumen und Firmen-Pkw nutzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 07.12.2016 entschieden (Az. 6 C 12.15 und 6 C 49.15). |